Anträge bei der Stiftung set werden in einem zweistufigen Verfahren bewertet. Wir möchten Sie bitten, Ihr Vorhaben zunächst anhand einer Projektskizze zu erläutern. Sollte Ihre Skizze auf das Interesse unseres wissenschaftlichen Beirats stoßen, würden wir Sie einladen, einen ausführlichen Antrag einzureichen. Bitte sehen Sie vom unaufgeforderten Einreichen vollständiger Anträge ab!
DEADLINE FÜR PROJEKTSKIZZEN 1. Juni 2023
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Formale Anforderungen für Skizzen und Anträge
Eine Skizze oder ein Antrag an die Stiftung set muss u.a. folgende Angaben enthalten:
- Die Höhe der beantragten Mittel, aufgegliedert nach Personalkosten, Verbrauchsmitteln etc. Alle Kosten werden als IST-Kosten abgerechnet. Investitionskosten sowie Overhead werden von der Stiftung set nicht übernommen. (Bitte beachten Sie beim beantragten Projektumfang, dass uns in Summe max. 300.000 € zur Verfügung stehen, wovon wir möglichst 2-4 Projekte fördern möchten.)
- Die geplante Dauer des Vorhabens.
- Eine ausführliche Beschreibung Ihres Vorhabens einschließlich einer fundierten Stellungnahme zu Art und der Umfang der dadurch reduzierten Tierversuche. Gemäß dem Anliegen unserer Stiftung ist eine klar ersichtliche Aussicht auf eine tatsächliche Reduktion von Tierversuchen im Sinne der 3R für eine positive Begutachtung der Anträge unerlässlich.
- Eine Auswahl der wichtigsten Publikationen zu diesem Thema, davon drei bis vier als pdf-File.
- Bitte richten Sie sich bei der Erstellung Ihrer Skizze oder Ihres Antrags nach unseren Anleitungen. Ebenso möchten wir Sie bitten, zur Beantragung nur die aktuellen Anleitungen und Formulare von 2023 zu verwenden, die hier ab Anfang 2023 zur Verfügung stehen werden.
Anleitung und Formulare zum Download
Vorbehalte der Stiftung set
- Wir behalten uns vor, mit anderen Förderstellen Kontakt zwecks Vergleich und Abstimmung der Anträge aufzunehmen.
- Bei der Stiftung set gestellte Anträge werden bei Bedarf zur Beurteilung bestimmter Sachverhalte und Erfolgsaussichten an externe Gutachter weitergegeben. Davon betroffene Antragsteller werden vorab informiert.
- Von der Stiftung geförderte Projekte werden bereits zu Beginn der Förderlaufzeit auf den Internetseiten der Stiftung kurz dargestellt, die Angaben dazu sollten von den geförderten Wissenschaftlern zur Verfügung gestellt werden.
- Von der Stiftung geförderte Projekte und die daraus resultierenden Ergebnisse sind ausdrücklich zur BALDIGEN Publikation bestimmt, um eine schnelle und umfassende Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse und damit eine schnelle Verminderung der Tierversuche zu ermöglichen. Beachten Sie bitte, dass es dadurch zu Konflikten mit einer möglicherweise von Ihnen vorgesehenen Patentierung kommen könnte.
- Begründete Einschränkungen der vorgenannten Punkte können im Einzelfall berücksichtigt werden.